Für unsere Angebote / Buchung des Ferienhauses gelten die nachfolgenden Reisebedingungen. Sie werden, soweit wirksam vereinbart, Bestandteil des Reisevertrages.

Verantwortlicher Reiseveranstalter: arctic-mountain-team, mjövattnet 5, 94293 älvsbyn
www.arctic-mountain-team.comkontakt@arctic-mountain-team.com, Tel. 0046-768361544

1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter (RV) den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder Fax sowie über das Internet erfolgen.

1.2. Der RV informiert den Kunden über den Vertragsabschluss mit der Buchungsbestätigung, die per Post oder Mail versandt werden kann.

Der Umfang und die Art der Leistung des RV ergeben sich aus der jeweiligen Reisebeschreibung und den Informationen in der Buchungsbestätigung. Der RV behält sich das Recht vor, aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen eine Änderung der Leistung vorzunehmen. Der Kunde wird hierüber informiert. Wird eine Leistung auf Wunsch des Kunden individuell für ihn zusammengestellt, besteht die Leistungsverpflichtung für den RV ausschließlich in diesem konkreten Angebot an den Kunden. Bei Nahrungsmittel-Unverträglichkeiten oder Allergien bitten wir ebenso darum, uns diese bis spätestens 14 Tage vor Antritt der Reise per Mail mitzuteilen. Gleiches gilt, wenn sie sich vegetarisch oder vegan ernähren möchten. Für vegane Ernährungswünsche sowie bei spezieller Verpflegung aufgrund von Allergien oder Unverträglichkeiten (z.B. Gluten, Lactose) erheben wir eine zusätzliche Pauschale von 8 Euro pro Reisetag und Teilnehmer.

3.1. Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtreisepreises fällig. Der Restbetrag wird 3 Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig.
Die Beträge sind jeweils auf das in der Buchungsbestätigung/Reisevertrag genannte Konto zu überweisen.
Sofern Buchungen weniger als 30 Tage vor Tourbeginn abgeschlossen werden, ist nach Erhalt der Rechnung/Reisevertrag/Buchungsbestätigung der gesamte Rechnungsbetrag unverzüglich zu bezahlen.

3.2. In Ausnahmefällen ist es möglich, dass die von uns veröffentlichten Preise nachträglich erhöht werden müssen. Solche Preiserhöhungen können sich ergeben z.B. aus Veränderungen bei Abgaben und/oder Gebühren, Wechselkursänderungen, staatlich verfügten Preis- oder Steuererhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer).
Für den Fall, daß die angegeben Preise erhöht werden müssen, wird dem Kunden diese Preiserhöhung bis spätestens 3 Wochen vor Tour-/Reisebeginn bekannt gegeben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des gebuchten Reisepreises, so hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
Das gilt auf für den Fall, daß eine Tour-/Reiseänderung Mehrkosten verursachen sollte, die einer Preiserhöhung im obigen Sinne gleichkommen.

4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist dem RV schriftlich unter der nachfolgenden Adresse mitzuteilen:

arctic-mountain-team
Mjövattnet 5
94293 Älvsbyn
Sverige / Sweden
Tel.:+46 7 68 36 15 44
E-Mail: kontakt@arctic-mountain-team.com

Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch gegenüber diesem erklärt werden.

4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert der RV den Anspruch auf den Reisepreis. Sofern der Rücktritt nicht vom RV zu verantworten ist oder ein Fall von höherer Gewalt vorliegt, kann der RV eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Die Entschädigung hängt ab vom jeweiligen Reisepreis.

4.3. Der RV hat einen zeitlich gestaffelten Anspruch auf Entschädigung, das heißt, es wird die Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Beginn der Reise in einem prozentualen Verhältnis zum Preis der Reise pauschal berücksichtigt. Bei der Berechnung der Entschädigung werden ebenso die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung berücksichtigt. Die Entschädigung/Stornokosten wird nach Zugang der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt gestaffelt:

bis zum 90. Tag vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises
ab 89. Tag bis 60. Tag vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
ab 59. Tag bis 30. Tag vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises
ab 29. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn: 85% des Reisepreises
ab 14. Tag vor Reisebeginn bis zum Tag des Reisebeginns 100% des Reisepreises
bei Nichtanreise 100% des Reisepreises

4.4. Der Kunde kann jederzeit nachweisen, dass dem RV überhaupt kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale.
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die der RV ordnungsgemäß angeboten hat, aus Gründen, die vom Reisenden zu vertreten sind, nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Reisepreises. Der RV wird sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Der RV empfiehlt den Abschluss entsprechender Versicherungen, z.B. Reiserücktritts-Versicherung.

4.5. Sollten auf Wunsch des Kunden nach der verbindlichen Buchung noch Änderungen bei der Reise (z.B. Termin, Reiseziel, Ort des Reisebeginns, Unterbringung u.ä.) vorgenommen werden, kann der RV, unabhängig von den durch die Umbuchung entstehenden Mehrkosten, eine Umbuchungpauschale von 50 Euro erheben. Umbuchungen sind nur möglich bis zum 10. Tag vor Reiseantritt.

4.6. Für den Fall, dass der Kunde die Reise nicht antreten kann, ist er berechtigt, bis zum Reisebeginn eine geeignete Ersatzperson zu bestimmen, die an seiner Stelle an der Reise teilnimmt und in den Reisevertrag eintritt. Das ist dem RV vorher anzuzeigen. Der RV behält sich vor, diese Person abzulehnen, wenn sie den Erfordernissen der Reise nicht entspricht oder ihre Teilnahme aufgrund von Rechtsvorschriften nicht gestattet ist. Die Ersatzperson und der urprüngliche Kunde haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis und alle entstehenden Mehrkosten, die durch die Ersatzperson entstehen.

4.7. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, Gesundheit, Unversehrtheit und Sicherheit des Reisenden zu schützen und zu gewährleisten und die Tour so zu planen und zu gestalten, daß diese nicht gefährdet werden. Er hat das Recht, den Ablauf und Ort der Touren zu ändern, wenn er die Sicherheit, die Unversehrtheit oder die Gesundheit eines Teilnehmers gefährdet sieht und/oder andere Bedingungen (z.B. Wetter, äußere Bedingungen, Lawinen, Hochwasser) das erfordern. Eventuelle Zusatzkosten, die dadurch entstehen, sind nicht im Reisepreis enthalten und müssen vom jeweiligen Reiseteilnehmer selbst getragen werden. Der besondere Schutz gilt dabei Kindern und Minderjährigen.

4.8. Bei individuellen Touren (Touren ohne Guide/Tourleiter des RV, die der Reisende unter eigener Regie durchführt) ist der Reisende für die Tourdurchführung, deren Vorbereitung, Ablauf, Sicherheit usw. vollumfänglich selbst verantwortlich. Der Reisende stellt sicher, daß er und alle eventuellen Mitreisenden über alle, für die Tour erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen, insbesondere gilt das für Kinder und Minderjährige. Der RV übernimmt keinerlei Haftung bei individuelle Touren, gleich asu welchem Grund. Für die äußeren Bedingungen während der Tour ist der RV nicht verantwortlich. Der Reisende hat sich vor Tourantritt über die Durchführbarkeit der Tour zu informieren. Mündliche und schriftliche Informationen sowie alle Angaben auf der Webseite, die der RV dem Reisenden zum Beispiel über äußere Bedingungen, Geländebeschaffenheit usw. zur Verfügung stellt, sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Sie bieten jedoch keine Garantie für die Richtigkeit und eine Haftung des RV dafür ist ausdrücklich ausgeschlossen.

4.9. Der RV hat das Recht, Personen von der Reise auszuschließen, die offensichtlich nicht über die erforderlichen Fähigkeiten, Kenntnisse und körperlichen Voraussetzungen für die ordungsgemäsße und sichere Durchführung der Reise/Tour verfügen. Mögliche Mehrkosten, die dadurch entstehen, sind vom Reisenden bzw. bei Minderjährigen vom Erziehungsberechtigten zu tragen.
Der RV hat das Recht, alkoholisierte Personen von der Reise auszuschließen, wenn er die Sicherheit und Gesundheit dieser Personen oder anderer Reisender gefährdet sieht, ein ordnungsgemäßer Ablauf der Reise/Tour nicht möglich ist oder gegen allgemeine Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens verstoßen wird oder Dritte belästigt oder gefährdet werden.

5.1. Stört der Kunde trotz entsprechender Abmahnung durch den RV die Reise nachhaltig oder verhält er sich in einem Maße vertragswidrig, dass dem RV die Fortsetzung des Vertrages bis zum vereinbarten Ende der Reise oder bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann der RV den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In diesem Fall behält der RV seinen Anspruch auf den Reisepreis. Eventuell ersparte Aufwendungen oder ähnliche Vorteile aus nicht in Anspruch genommener Leistung werden erstattet.

5.2. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl und Kündigung durch den RV
Der RV kann wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn er

a) in der vorvertraglichen Unterrichtung für die gebuchte Reise die Mindestteilnehmerzahl beziffert oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Webseiten/Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung die Mindestteilnehmerzahl benennt sowie den Zeitpunkt angibt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, und

b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl sowie die spätestmögliche Rücktrittsfrist durch den RV angibt oder dort auf die entsprechenden Webseiten/Kataloghinweise bzw. allg. Leistungsbeschreibung verweist.

Der Rücktritt durch den RV ist nur bis 14 Tage vor vertraglich vereinbartem Reisebeginn möglich. Der Rücktritt ist dem Reisenden gegenüber spätestens an dem Tag, der in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben ist, zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der RV unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat der RV unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach erklärtem Rücktritt, durch den Reisenden geleistete Zahlungen zurückzuerstatten. Hat der Kunde seine An- oder Abreise ohne den RV gebucht, ist der RV berechtigt, den Kunden bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl ohne Zusatzkosten für den Kunden auf eine mindestens gleichwertige Tour umzubuchen. Die Mitteilung der Umbuchung an den Kunden muß spätestens 1 Woche vor Reisebeginn erfolgen. Ist ein Umbuchen auf eine gleich- oder höherwertige Tour nicht möglich, muß der RV dem Kunden den Differenzbetrag zu der umgebuchten Tour zurückerstatten. Es obliegt dem Kunden auf den Zeitpunkt und die Rücktrittskonditionen bei von ihm gebuchten Flügen zu achten.

Der RV kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch den RV nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist; dies gilt nicht, sofern ein vertragswidriges Verhalten aufgrund einer Verletzung von vorvertraglichen Informationspflichten entstanden ist. Kündigt der RV, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis. Er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer etwaigen anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt.

6.1. Der Kunde ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel dem RV und der örtlichen Reiseleitung sofort anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Der RV kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der RV innerhalb einer angemessenen Frist aus Gründen, die durch ihn zu vertreten sind, keine Abhilfe, so kann der Kunde den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Vor der Kündigung hat der Kunde den RV über die aufgetretenen Mängel zu unterrichten und eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel zu setzen, wenn die Abhilfe nicht unmöglich ist oder vom RV verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse begründet ist.

Bei Vorliegen eines Mangels kann der Kunde unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung nur dann Schadenersatz verlangen, wenn der Mangel auf einem Umstand beruht, den der RV zu vertreten hat. Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht bei auftretenden Leistungsstörungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, Mängel anzuzeigen, tritt ein Anspruch auf Reisepreisminderung nicht ein.

6.2. Gewährleistungsansprüche aus dem Reisevertrag sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem RV schriftlich, an die unterstehende Adresse zu richten. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Fristeinhaltung gehindert war.

6.3. Ansprüche des Kunden verjähren nach einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt an dem Tag, an dem die Reise, wie im Vertrag vereinbart, beendet werden sollte.

6.4. Bei Ferienhausmiete gilt: Die Endreinigung des Ferienhauses ist vom Mieter durchzuführen, ansonsten berechnen wir eine Reinigungspauschale von 150,- Euro.

6.5. Wird auf Wunsch eines Kunden, aus Gründen, die nicht vom Reiseveranstalter zu vertreten sind, eine Tour verlegt, abgebrochen, verkürzt, verlängert oder in anderer Art und Weise verändert, so hat der Kunde alle dadurch entstehenden Kosten zu tragen. Das gilt insbesondere für Übernachtungen, Verpflegung, medizinische Versorgung usw. Ein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises oder Verrechnung dieser Kosten mit dem Reisepreis entsteht dadurch nicht.

Wird die Reise durch eine bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare höhere Gewalt oder durch nicht vorhersehbare Umstände, z.B. im Reiseland, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt bzw. unmöglich gemacht, kann der RV und der Kunde den Reisevertrag kündigen. Der RV kann darüber hinaus eine Ersatzreise anbieten. Wird der Vertrag gekündigt, kann der RV für bereits erbrachte oder bis zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Eventuelle Mehrkosten dafür fallen dem Kunden zur Last. Der RV oder die Reiseleitung vor Ort sind berechtigt, notwendige Änderungen im Reiseablauf, die zur Vermeidung von Gefahren für Kunden, zur Beschädigung von wesentlichen Ausrüstungsgegenständen oder zur Vermeidung von Beeinträchtigungen des Reiseablaufs notwendig sind, selbständig zu treffen und den vereinbarten Verlauf der Reise in diesem Sinne zu verändern. Der Charakter unserer Reisen birgt ein gewisses Risiko. Trotz sorgfältiger Vorbereitung und Durchführung der Touren, können Risiken nie ausgeschlossen werden. Alle Teilnehmer reisen deshalb auf eigene Gefahr, jegliche Haftung des RV ist ausgeschlossen. Der RV hat das Recht, den Ablauf der Touren jederzeit zu ändern, wenn er die Sicherheit, Gesundheit oder Unversehrtheit der Teilnehmer oder wesentlicher Ausrüstunggegenstände gefährdet sieht. Um die Sicherheit und Unversehrtheit der Gäste zu gewährleisten, legt der RV bei geführten Paddeltouren für jede Paddelsaison Mindest- und Höchstwasserstände fest, die sich an den mehrjährig festgestellten Höchst- und Niedrigstwasserständen des jeweiligen Paddelgewässers orientieren. Sollten diese Wasserstände zum Zeitpunkt des Reisebeginns über- bzw. unterschritten werden und ein sicherer Ablauf der Reise nicht mehr gewährleistet sein, kann der RV die Tour auf diesem Gewässer verweigern und auf ein anderes Gewässer umbuchen. Unsere Touren im Winter werden sehr stark von den herrschenden Temperaturen beeinflusst. Um gesundheitliche Schäden oder Gefahren zu vermeiden, dürfen wir bei unseren Aktivitäten eine Temperaturgrenze nicht unterschreiten. Diese liegt bei etwa 25 Grad minus, immer auch abhängig von der Stärke des Windes und der zu erwartenden Temperaturentwicklung. Der Windchill-Effekt ist zu beachten. Es kann also vorkommen, daß wir Aktivitäten einschränken, verlegen oder absagen müssen, wenn die winterlichen Temparaturen und der Wind es nicht zulassen. Dabei stützen wir uns maßgeblich auf die Vorhersagen der einschlägigen Wetterdienste. Für die Sicherheit und Unversehrtheit der Gäste bei allen Arten von Reisen ist es unerlässlich, daß die Gäste die vom RV vorgegebenen Ausrüstungsgegenstände zur Tour mitbringen. Falls die Gäste diese nicht haben und der RV diese auch nicht ersatzweise zur Verfügung stellen kann, kann der RV die Teilnahme an der Reise verweigern und den Gast auf eine andere Reise bzw. Tour umbuchen.

8.1. Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Er haftet nicht für Angaben oder Schäden aus nicht von ihm angebotenen Leistungen (z.B. Beförderung), Veröffentlichungen der Leistungsträger o.ä.

8.2. Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunde auf den doppelten Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der RV für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der RV bei Sachschäden bis 3600 Euro. Übersteigt der doppelte Reisepreis diese Summe, ist die Haftung des RV auf das Doppelte des Reisepreises beschränkt.

8.3. Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- oder Sachschäden oder andere Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.

9.1. Der RV informiert Angehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaft, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, die für die Reise erforderlich sind, sowie über deren eventuelle Änderungen vor Vertragsabschluss. Für Angehörige anderer Staaten geben die zuständigen Konsulate Auskunft.

9.2. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Reise notwendigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften für den Kunden sowie für den gesamten Reiseablauf und die übrigen Kunden ergeben, hat der Kunde zu tragen, ausgenommen, der RV hat seine Hinweispflichten nicht erfüllt.

9.3. Der Kunde hat eigenständig darauf zu achten, dass seine Reisedokumente vollständig und ausreichend gültig sind. Zoll- und Devisenvorschriften sind einzuhalten.

10.1. Der RV stellt dem Kunden (Mieter) die im Mietvertrag genannten Ausrüstungsteile leihweise und gegen Entgelt zur Verfügung.

10.2. Der Mieter hat sich davon überzeugt und bestätigt, dass sich die Ausrüstung in ordnungsgemäßem Zustand befindet. Er verpflichtet sich, die Ausrüstungsteile nur im vom Verleiher angegebenen Rahmen und Gewässer zu verwenden, sie ordentlich und sorgsam zu behandeln und vor Beschädigungen oder Verlust zu schützen und Beschädigungen/Verlust von Ausrüstungsteilen dem Verleiher unverzüglich mitzuteilen.
Eine Benutzung der Mietgegenstände in anderen als vom RV genannten Regionen/Gewässern und die Überlassung der Mietgegenstände an andere Personen sind nicht gestattet. Minderjährige dürfen die Ausrüstung nicht ohne einen Erziehungsberechtigten benutzen. Der Verleiher haftet nicht bei Verstoß.

10.3. Der Mieter versichert, dass er und alle weiteren Benutzer der Ausrüstung über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Nutzung der Mietgegenstände verfügen, sich ausreichend über den Charakter der Region/Tour und/oder des Gewässers und die örtlichen Gegebenheiten informiert haben und die Sicherheitshinweise, die Bestandteil des Mietvertrages sind, gelesen und verstanden haben und strikt einhalten werden. Der Mieter/die Mieter versichern, daß sie über die erforderlichen Versichrungen, z. B. für Krankheit, Unfall, Bergung/Rettung, gegen Diebstahl und Schäden an den Mietgegenständen verfügen.
Jeder Teilnehmer an Kanutouren versichert, dass er schwimmen kann und im Boot stets eine Rettungsweste tragen wird. Für Minderjährige sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich, sie versichern an deren Stelle, daß die Kinder schwimmen können und im Boot eine Rettungsweste tragen werden. Das Fahren mit Booten und der Aufenthalt am Wasser und in der Natur sind mit Risiko verbunden. Die Benutzung aller Mietgegenstände erfolgt daher auf eigene Gefahr des Mieters. Jegliche Haftung des RV sowie Schadenersatzforderungen gegen den RV sind ausgeschlossen.

10.4. Der/die Mieter haftet(n) in vollem Umfang für Beschädigung und/oder Zerstörung der Mietgegenstände sowie für Abnutzungen, die über das normale Maß hinaus gehen, egal aus welchem Grund. Der Mieter haftet in jedem Fall uneingeschränkt und in vollem Umfang für den Verlust von Ausrüstungsgegenständen. Der RV ist berechtigt, vom Mieter gewünschte Zusatzleistungen gleich welcher Art mit der hinterlegten Kaution zu verrechnen. Für eventuelle Zusatztransfers gilt die Preisliste des RV, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei Beendigung der Tour vor Ablauf des Mietvertrages durch den Mieter, gleich aus welchem Grund, hat dieser keinen Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises. Alle geltenden Rechtsvorschriften und sonstigen Regelungen der örtlichen oder Provinzbehörden (z.B. Vorschriften in Nationalparks und Naturreservaten) sowie örtlich geltende Verbote (z.B. Feuerverbot) sind zu beachten und einzuhalten.
Pro gemietetem Boot hinterlegt der Mieter eine Kaution in Höhe von 100 Euro, die nach ordnungsgemäßer Rückgabe zurück erstattet wird (ausschließlich durch Überweisung auf das Konto des Mieters). Schäden, gleich welcher Art, werden mit der Kaution in Höhe des Wiederbeschaffungswertes verrechnet. Sollte dieser Betrag nicht ausreichen, sind die Schäden vor Ort in bar zu begleichen. Unabhängig davon behält sich der RV vor, weitere Ansprüche, z.B. zu Folgeschäden geltend zu machen.

10.5. Kanus sind nicht für Wildwasser, gleich welcher Klasse, geeignet. Wildwasser-Abschnitte müssen daher umtragen werden, ein Befahren ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen behält sich der RV vor, Schadenersatz vom Mieter zu verlangen. Jegliche Schadenersatzansprüche des Mieters gegenüber dem RV sind hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

10.6. Sollten mehr als eine Person Vertragspartner sein, so haften alle gemeinschaftlich und jeder in vollem Umfang. Mündliche Absprachen bestehen nicht. Es gelten darüber hinaus unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Reisebedingungen gemäß Reisevertrag sowie die Buchungsbestätigung/Reisevertrag. Die Sicherheitshinweise im Anhang sind Bestandteil diese Mietvertrages.
Bei Verstößen ist der RV berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Die Kündigung erfolgt zu Lasten des Mieters.

Bei nicht vom RV veranstalteten Reisen, die der RV an Partnerveranstalter vermittelt, tritt der RV lediglich als Vermittler auf. Es gelten die AGB des jeweiligen Partnerveranstalters.
Eine Haftung des Reiseveranstalters, gleich welcher Art, ist bei diesen vermittelten Reisen ausgeschlossen. Gleiches gilt für Inhalte der Angebote und der Webseite(n), Links usw. des Partnerveranstalters, Kataloge, Prospekte, Beschreibungen, die in der Verantwortung des jeweiligen Partnerveranstalters liegen.

12.1. Die Teilnahme an den Reisen/Touren geschieht auf eigenes Risiko. Alle Reisen werden vom RV sorgfältig und gewissenhaft vorbereitet, aber selbstverständlich kann der RV keine Garantie für einen subjektiv vorgestellten Reiseerfolg geben.
Die Reisen sind in der Regel nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet. Ausnahmen davon werden in der Reisebeschreibung gesondert ausgewiesen.

Die Angaben zu den körperlichen Anforderungen bei den Reisen erfolgen grundsätzlich nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr, da solche Angaben nicht nur subjektiven Einschätzungen unterworfen sind, sondern auch durch äußere Umstände, wie vor allem Wetterbedingungen, stark beeinflusst werden. Bei Veranstaltungen in der Natur, im Gebirge oder auf dem Wasser besteht ein erhöhtes Risiko, das auch durch die Betreuung der vom RV eingesetzten kompetenten Reiseleiter bzw. Touren-/Bergführer nicht ganz ausgeschlossen werden kann. Hier wird von jedem Reiseteilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und umsichtigem Handeln, eine eigenständige Vorbereitung auf die Tour und ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt. Die Besteigung eines Gipfels, das Erreichen eines bestimmten Ortes bzw. die Absolvierung einer bestimmten Reiseroute ist nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Reiseleistung. Eine Haftung für Schäden, die mit dem Charakter einer solchen Reise in Zusammenhang gebracht werden, besteht nicht.

12.2. Mit dem Abschluß des Reisevertrages erteilt der Reiseteilnehmer dem Reiseveranstalter ausdrücklich die Berechtigung, alle während der Reise getätigten Fotos, Videos o.a. zu Werbezwecken des Reiseveranstalters zu verwenden und zu veröffentlichen. Das gilt insbesondere für die Veröffentlichung auf Webseiten, in Katalogen, Prospekten und in allen sozialen Medien.
Sollte der Reiseteilnehmer eine Veröffentlichung derartiger Fotos, Videos o.a. nicht wünschen, so hat er das dem Reiseveranstalter unverzüglich mitzuteilen.

12.3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

12.4. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich schwedisches Recht Anwendung. Das gilt für das gesamte Rechtsverhältnis. Der Gerichtsstand ist Luleå. Der RV kann durch den Kunden nur an dessen Sitz verklagt werden. Für Klagen des RV gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Luleå vereinbart.

12.5. Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. arctic-mountain-team hat eine Insolvenzversicherung bei Kammarkollegiet, Box 2218, Birger Jarlsgatan 16, 103 15 Stockholm, Tel. 0046-08 7000800, resegarantier@kammarkollegiet.se abgeschlossen.