4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist dem RV schriftlich unter der nachfolgenden Adresse mitzuteilen:
arctic-mountain-team
Mjövattnet 5
94293 Älvsbyn
Sverige / Sweden
Tel.:+46 7 68 36 15 44
E-Mail: kontakt@arctic-mountain-team.com
Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch gegenüber diesem erklärt werden.
4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert der RV den Anspruch auf den Reisepreis. Sofern der Rücktritt nicht vom RV zu verantworten ist oder ein Fall von höherer Gewalt vorliegt, kann der RV eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Die Entschädigung hängt ab vom jeweiligen Reisepreis.
4.3. Der RV hat einen zeitlich gestaffelten Anspruch auf Entschädigung, das heißt, es wird die Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Beginn der Reise in einem prozentualen Verhältnis zum Preis der Reise pauschal berücksichtigt. Bei der Berechnung der Entschädigung werden ebenso die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung berücksichtigt. Die Entschädigung/Stornokosten wird nach Zugang der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt gestaffelt:
bis zum 90. Tag vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises
ab 89. Tag bis 60. Tag vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
ab 59. Tag bis 30. Tag vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises
ab 29. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn: 85% des Reisepreises
ab 14. Tag vor Reisebeginn bis zum Tag des Reisebeginns 100% des Reisepreises
bei Nichtanreise 100% des Reisepreises
4.4. Der Kunde kann jederzeit nachweisen, dass dem RV überhaupt kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale.
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die der RV ordnungsgemäß angeboten hat, aus Gründen, die vom Reisenden zu vertreten sind, nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Reisepreises. Der RV wird sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Der RV empfiehlt den Abschluss entsprechender Versicherungen, z.B. Reiserücktritts-Versicherung.
4.5. Sollten auf Wunsch des Kunden nach der verbindlichen Buchung noch Änderungen bei der Reise (z.B. Termin, Reiseziel, Ort des Reisebeginns, Unterbringung u.ä.) vorgenommen werden, kann der RV, unabhängig von den durch die Umbuchung entstehenden Mehrkosten, eine Umbuchungpauschale von 50 Euro erheben. Umbuchungen sind nur möglich bis zum 10. Tag vor Reiseantritt.
4.6. Für den Fall, dass der Kunde die Reise nicht antreten kann, ist er berechtigt, bis zum Reisebeginn eine geeignete Ersatzperson zu bestimmen, die an seiner Stelle an der Reise teilnimmt und in den Reisevertrag eintritt. Das ist dem RV vorher anzuzeigen. Der RV behält sich vor, diese Person abzulehnen, wenn sie den Erfordernissen der Reise nicht entspricht oder ihre Teilnahme aufgrund von Rechtsvorschriften nicht gestattet ist. Die Ersatzperson und der urprüngliche Kunde haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis und alle entstehenden Mehrkosten, die durch die Ersatzperson entstehen.
4.7. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, Gesundheit, Unversehrtheit und Sicherheit des Reisenden zu schützen und zu gewährleisten und die Tour so zu planen und zu gestalten, daß diese nicht gefährdet werden. Er hat das Recht, den Ablauf und Ort der Touren zu ändern, wenn er die Sicherheit, die Unversehrtheit oder die Gesundheit eines Teilnehmers gefährdet sieht und/oder andere Bedingungen (z.B. Wetter, äußere Bedingungen, Lawinen, Hochwasser) das erfordern. Eventuelle Zusatzkosten, die dadurch entstehen, sind nicht im Reisepreis enthalten und müssen vom jeweiligen Reiseteilnehmer selbst getragen werden. Der besondere Schutz gilt dabei Kindern und Minderjährigen.
4.8. Bei individuellen Touren (Touren ohne Guide/Tourleiter des RV, die der Reisende unter eigener Regie durchführt) ist der Reisende für die Tourdurchführung, deren Vorbereitung, Ablauf, Sicherheit usw. vollumfänglich selbst verantwortlich. Der Reisende stellt sicher, daß er und alle eventuellen Mitreisenden über alle, für die Tour erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen, insbesondere gilt das für Kinder und Minderjährige. Der RV übernimmt keinerlei Haftung bei individuelle Touren, gleich asu welchem Grund. Für die äußeren Bedingungen während der Tour ist der RV nicht verantwortlich. Der Reisende hat sich vor Tourantritt über die Durchführbarkeit der Tour zu informieren. Mündliche und schriftliche Informationen sowie alle Angaben auf der Webseite, die der RV dem Reisenden zum Beispiel über äußere Bedingungen, Geländebeschaffenheit usw. zur Verfügung stellt, sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Sie bieten jedoch keine Garantie für die Richtigkeit und eine Haftung des RV dafür ist ausdrücklich ausgeschlossen.
4.9. Der RV hat das Recht, Personen von der Reise auszuschließen, die offensichtlich nicht über die erforderlichen Fähigkeiten, Kenntnisse und körperlichen Voraussetzungen für die ordungsgemäsße und sichere Durchführung der Reise/Tour verfügen. Mögliche Mehrkosten, die dadurch entstehen, sind vom Reisenden bzw. bei Minderjährigen vom Erziehungsberechtigten zu tragen.
Der RV hat das Recht, alkoholisierte Personen von der Reise auszuschließen, wenn er die Sicherheit und Gesundheit dieser Personen oder anderer Reisender gefährdet sieht, ein ordnungsgemäßer Ablauf der Reise/Tour nicht möglich ist oder gegen allgemeine Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens verstoßen wird oder Dritte belästigt oder gefährdet werden.